Förderung für kleine und mittlere Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Teilnahme auf Einzelständen von kleinen und mittleren Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen zu günstigen Bedingungen. Die spoga+gafa 2022 ist Teil dieses Programms. Dies gilt auch für bereits angemeldete Aussteller.
Ziel ist es, die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen, um so Exportmärkte zu erschließen.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Erfüllung der jeweils gültigen EU-Definition für ein kleines Unternehmen | Erfüllung der jeweils gültigen EU-Definition für ein mittleres Unternehmen |
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Älter als 10 Jahre | |
Weniger als 50 Mitarbeiter | Mehr als 49 Mitarbeiter sowie weniger als 250 Mitarbeiter |
Max. 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme | Max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. EUR |
Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland | Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland |
Welche Leistungen werden gefördert?
- Von den Gesamtausgaben der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und die von einem Standbauunternehmen in Rechnung gestellten Ausgaben für den Standbau förderfähig.
- Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 40 Prozent bis zu einer Gesamtsumme von 12.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Wann kann die Förderung beantragt werden?
- Die Förderung kann beim BAFA nur bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltung online beantragt werden und bis maximal 8 Wochen vorher schriftlich.